Die FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was fordert die Initiative genau?

Die Initiative verlangt, dass jegliche Art von Finanzierung (Kredite, Darlehen, Schenkungen, Aktienerwerb, Anteile an kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten) von Kriegsmaterialproduzenten durch die Schweizerische Nationalbank (SNB), Institutionen der staatlichen und beruflichen Vorsorge und schweizerische Stiftungen verboten wird. Zudem soll sich der Bund auf nationaler und internationaler Ebene für sinngleiche Bedingungen für Banken und Versicherungen einsetzen. Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Unternehmen, die mindestens 5% ihres Umsatzes mit Kriegsmaterial erwirtschaften. Davon ausgenommen sind Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen und zugehörige Munition.

 

Wieso werden Banken und Versicherungen im Initiativtext separat ausgeführt? 

Banken und Versicherungen haben sehr einfache Möglichkeiten, ihr Geld via Ausland in Kriegsmaterialproduzenten zu investieren und ein allfälliges Verbot zu umgehen. Ein Totalverbot wäre somit nicht umsetzbar, weshalb die InitiantInnen eine ehrliche Variante gewählt haben. Die separate Aufführung unterstreicht jedoch, dass der Gesetzgeber im Falle einer Annahme der Initiative in der Verantwortung steht, sinngleiche Bedingungen für Banken und Versicherungen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern.

 

Gefährdet die Initiative unsere Pensionskassengelder?

Nein. Pensionskassen können den Teil, den sie im Bereich „Aktien Ausland“ anlegen, ohne grossen Aufwand in (aktiv oder passiv verwaltete) Indizes investieren, die Kriegsmaterialproduzenten ausschliessen. Da Kriegsgeschäfte nicht rentabler sind als andere Investitionen, gefährdet die Initiative unsere Pensionskassengelder in keiner Weise (siehe nächste Frage).

 

Sind Investitionen in die Rüstungsindustrie besonders rentabel?

Investitionen in die Rüstungsindustrie sind nicht rentabler als andere Investitionen. Es gibt gute Beispiele, die aufzeigen, dass Investitionen in Rüstungskonzerne sogar weniger rentabel und statistisch gesehen riskanter sind als andere Investitionen.

 

Weshalb werden Sie dann trotzdem getätigt?

In vielen Ländern sind nachhaltige Anlagen bereits weit verbreitet. Die Schweiz und insbesondere die Schweizer Pensionskassen hinken dieser Entwicklung hinten nach. Viele Anlageverantwortliche investieren in herkömmliche Indexfonds, weil das schon immer so gemacht wurde. Auf ethisch vertretbare und nachhaltige Anlagestrategie umzusatteln ist aber auch heute bereits ohne Verluste oder technische Komplikationen machbar, wie dies einzelne Investoren beweisen. Dass dennoch nicht alle Akteure freiwillig auf vertretbare Investitionen wechseln macht die Notwendigkeit der Initiative deutlich.

 

Gefährdet die Initiative die Schweizer Rüstungskonzerne?

Nein. Es gibt heute vier grosse Rüstungskonzerne in der Schweiz:

  • Pilatus Aircraft produziert grossmehrheitlich besondere militärische Güter. Diese gelten in der Schweiz nicht als Kriegsmaterial und werden somit von der Initiative nicht berührt.
  • Mowag und Rheinmetall Air Defense gehören zu international tätigen Grosskonzernen, die von weltweiten Finanzgebern abhängig sind. Die Initiative verlangt lediglich, dass die Schweizerische Nationalbank, Schweizer Pensionskassen und Schweizer Stiftungen in keiner Weise Kriegsmaterialproduzenten finanzieren dürfen. Dies gefährdet die Finanzierung internationaler Unternehmen nicht grundsätzlich.
  • Die RUAG ist ein Staatskonzern und wird durch den Bund finanziert, welcher von der Initiative nicht betroffen ist.

 

Welche Auswirkungen hat die Initiative auf den Finanzplatz Schweiz?

Bereits heute existieren Finanzmarktinstrumente, die Investitionen in Kriegsmaterialproduzenten ausschliessen und alle Anlagebedürfnisse abdecken. Gerade für institutionelle Anleger wie die Schweizerische Nationalbank und die Pensionskassen, die primär von der Initiative betroffen sind, existieren rüstungsfreie Indexfonds, welche von der Alternativen Bank Schweiz bis zur UBS angeboten werden. Deshalb gefährdet die Initiative den Finanzmarkt Schweiz nicht. Stattdessen ist es eine Chance für unseren Finanzplatz, innovative und nachhaltige Produkte zu entwickeln und anzubieten.

 

Wenn die Schweiz nicht mehr in Kriegsmaterialproduzenten investiert, investieren einfach andere Akteure. Was bringt die Initiative überhaupt?

Als einer der grössten Finanzplätze weltweit hat die Schweiz eine besondere Verantwortung. Wenn sich die Schweiz zu einem Ausstieg aus der Finanzierung von Kriegsmaterial entscheidet, ist das für den globalen Finanzmarkt mehr als nur eine Randnotiz: Rund 25 Prozent des gesamten Privatvermögens der Welt werden in der Schweiz verwaltet. Zudem verlangt die Initiative vom Gesetzgeber, sich auf internationaler Ebene für eine Regulierung der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten einzusetzen.

 

Was bedeutet die Initiative für die RUAG Holding AG und ihre Tochtergesellschaften?

Als Unternehmen fällt die RUAG Holding AG (inkl. Tochtergesellschaften) unter den Abs. 2 der Initiative und zählt als Kriegsmaterialproduzent. Die in Abs. 1 genannten Finanzakteure  dürfen also nicht in die RUAG investieren. Die RUAG ist aber insofern ein Sonderfall, als dass die Schweizerische Eidgenossenschaft deren Alleinaktionärin ist. Die RUAG  ist deshalb ein öffentliches Unternehmen, an dem sich keine weiteren Akteure beteiligen können. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist für die Abwicklung der finanziellen Geschäfte des Bundes, also auch für Geschäfte im Zusammenhang mit der RUAG, zuständig. Diese Tätigkeit ist weiterhin möglich, da die SNB in ihrer Beziehung zur Eidgenossenschaft wie ein Teil der Bundesadministration, nicht aber als Finanzakteur im Sinne der Initiative zu behandeln ist.

 

Bleibt die Ausrüstung von Polizeikorps gewährleistet?

Polizeiwaffen fallen unter die Kriegsmaterialgesetzgebung und sind somit juristisch gesehen von einem Investitionsverbot betroffen. Die Hersteller von Polizeiwaffen, die in der Schweiz verwendet werden (in vielen Kantonen z.B. Waffen der Firma Heckler&Koch), sind mittelgrosse Unternehmen, weshalb allfällige Investitionen durch institutionelle Anleger wie die Schweizerische Nationalbank oder Institutionen der beruflichen und staatlichen Vorsorge mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Diese investieren (via Indizes, bspw. MSCI World) viel mehr in die weltweit grössten Rüstungskonzerne. Für die InitiantInnen der Kriegsgeschäfte-Initiative ist klar, dass die Ausrüstung für Polizeikorps in der Schweiz gewährleistet bleiben muss. Sie wären deshalb mit einer entsprechenden Ausnahmeklausel auf Gesetzesebene einverstanden.

 

Gefährdet die Initiative die Versorgung der Armee?

Die Armee kann – sofern sie dies will – weltweit Rüstungsgüter zur Eigennutzung einkaufen. Zur heimischen Rüstungsindustrie siehe Frage „Gefährdet die Initiative die Schweizer Rüstungskonzerne?“.

 

Wieso werden Sport- und Jagdwaffen ausgeschlossen?

Jagd- und Sportwaffen sind von der Initiative nicht betroffen, sofern sie eindeutig als solche erkennbar und nicht für Kampfhandlungen geeignet sind, wie z.B. Biathlon-Gewehre. Die Ausnahme gilt nicht für Sturmgewehre mit Serienfeuersperre und ähnliche Waffen, die immer wieder in Konflikten verwendet werden. Bei Handfeuerwaffen, die vor allem im Sport oder auf der Jagd eingesetzt werden, ist dies nicht der Fall.

 

Was fällt alles unter Kriegsmaterial?

Der Schweizer Gesetzgeber hat im Kriegsmaterialgesetzes (KMG) und dessen Anhängen genau definiert, welche Produkte als Kriegsmaterial zählen.  Das KMG unterscheidet Kriegsmaterial, Besondere Militärische Güter und Dual-Use Güter. Von der Initiative betroffen sind nur die Kriegsmaterialien.

 

Ein Kriegsmaterialproduzent muss mindestens 5% seines Jahresumsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern erzielen, damit das Finanzierungsvebot gilt. Wieso diese Hürde?

Die 5%-Hürde ist eine Schwelle, welche viele nachhaltige Anlageprodukte kennen, wenn es um Auschlusskriterien für bestimmte Unternehmen oder Produkte geht. Die InitiantInnen haben sich an dieser bereits existierenden Definition von nicht ethischen Anlagen orientiert.